Und danach?

 Herzlichen Glückwunsch!
Sie sind verheiratet und wir hoffen, dass alles nach Ihren Wünschen verlaufen ist.

Zurück in Deutschland warten noch ein paar bürokratische Hürden auf Sie.
Doch auch bei deren Überwindung sind wir gern behilflich.
Es wäre unfair zu behaupten, dass diese Wege immer ganz ohne Probleme ablaufen.

Folgende Dinge müssen in Deutschland erledigt werden:

    Eine Krankenversicherung muß abgeschlossen werden. Wenn der deutsche Partner in der gesetzlichen
    Krankenversicherung ist, kann der Partner beitragsfrei mitversichert werden. Das funktioniert ganz problemlos,
    es genügt die Vorlage der Heiratsurkunde.
    Man muss beim Ausländeramt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Manche Ausländerbehörden verlangen dazu die Anlage eines deutschen Familienbuches, dieses stellt das zuständige
    Standesamt gegen Vorlage der Heiratsurkunde und der original Geburtsurkunden aus.
    Mit der Aufenthaltserlaubnis meldet man sich bei der zuständigen Arbeitsagentur, denn eine Arbeitserlaubnis ist automatisch an die Aufenthaltserlaubnis gekoppelt.
    Beim Einwohnermeldeamt meldet man die Eheschließung und Namensänderung gegen Vorlage der Eheurkunde an. Manche Ämter wollen auch hier das Familienbuch.

Um die dänische Eheurkunde für weitere Länder anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Kopenhagen. Dort bekommen Sie weitere Informationen. Die Adresse Ihrer Botschaft finden Sie unter anderen in EmbassyWorld.
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